Unsere AGB: Stand 06/14
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Angaben durch die Fa. DTS kommt der Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. Die Fa. DTS ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.
§ 2 Inhalt des Vertrages
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. Die Fa. DTS muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Der Inhalt der Leistungen ist in den jeweils aktuellen Ausführungsrichtlinien beschrieben. Die Beförderung von maximal einem Kind bis 3 Jahre pro Erwachsenem ist im Preis enthalten. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfachen Strecke. Der Preis schließt einen Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person ein.
2.1. Bedingt durch den Sammelverkehr können bei der Abholung am Flughafen Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 45 Minuten) nicht ausgeschlossen werden. Erhebliche Verspätungen der ankommenden Flüge befreien die Fa. DTS von der Pflicht zur vereinbarten Abholung. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.
2.2. Ausnahmesituationen wie Streiks, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von die Fa. DTS gar nicht, oder nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich die Fa. DTS. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.
2.4. Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Übergepäck und Sperrgepäck werden Zuschläge erhoben, die unserer aktuellen Preisliste entnommen werden können. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.
2.5 Bei Abholungen am Flughafen ist eine Wartezeit seitens des Transferdienstleisters von 30 Minuten kostenfrei inkludiert. Sollte die tatsächliche Flugankunft früher sein als die geplante Ankunft, ist der Kunde verpflichtet auf den Fahrer zu warten. Die Wartezeit läuft ab der vom Flughafenbetreiber angezeigten Landezeit, gerechnet jedoch ab der geplanten Ankunftszeit.
Bei Abholung am Bahnhof oder Individualadressen beträgt die kostenfreie Wartezeit 15 Minuten, bei verfrühten Ankünften trifft gleiches wie bei Flugankünften zu.
2.6 Gebühren für No-Show
Erscheint der Kunde zur vereinbarten Abholzeit weder am vereinbarten Abholtreffpunkt, noch ist er innerhalb der Wartezeiten (§ 2.5) weder persönlich noch telefonisch zu erreichen und hat auch den für seine Fahrt zuständigen Transferdienstleister nicht schriftlich oder fernmündlich über seine Verspätung informiert, fallen 100% der Transferkosten als No-Show-Kosten an.
2.7 Gebühren für Wartezeiten
Meldet sich der Kunde innerhalb des kostenfreien Wartezeitraums telefonisch beim ausführenden Transferdienstleister und wünscht er die Transferfahrt anzutreten, werden nach Ablauf des kostenfreien Wartezeitraums zusätzlich anfallende Wartezeiten und anfallende Parkgebühren gemäß der gewählten Bezahlart belastet bzw. berechnet:
PKW
• 1 – 30 Minuten nach kostenfreiem Wartezeitraum: 25,00 € (inkl. MwSt.)
• je weiterer angefangener 15 Minuten:12,50 € (inkl. MwSt.)
• zusätzlich anfallende Parkgebühren
Van
• 1 – 30 Minuten nach kostenfreiem Wartezeitraum: 55,00 € (inkl. MwSt.)
• je weiterer angefangener 15 Minuten:12,50 € (inkl. MwSt.)
• zusätzlich anfallende Parkgebühren
§ 3 Preis
Der in der jeweils zuletzt veröffentlichten Preisliste angegebene Preis, ist bei Antritt der gebuchten Fahrt in Bar zu entrichten.
§ 4 Rücktritt und Treffpunkte am Flughafen
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei der Fa. DTS spätestens 24 Std. vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei der Fa. DTS eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr in Höhe des gültigen Fahrpreises aus. Bei Nichterscheinen des Kunden wird der Gesamtfahrpreis als Entschädigung geschuldet. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, der Fa. DTS nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Dem Reisenden obliegt es, den Zugang der Rücktrittserklärungen zu bewirken. Der jeweils vereinbarte Treffpunkt am Flughafen ist verbindlich.
§ 5 Gewährleistung
Die Fa. DTS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet die Fa. DTS dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Firma DTS der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. Die Fa. DTS haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der Firma DTS zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht an
der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand Juni 2014
Ihr freundliches DTS-TEAM